Hier finden Sie das Archiv der wichtigsten Artikel aus dem 1.Halbjahr 2018.
Dresden, den 30.06.2018
Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Familienentlastungsgesetz sieht eine geringfügige Erhöhung des Kindergeldes in Höhe von 10 Euro sowie die Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 7.812 Euro bis 2020 vor.
„Das Familienentlastungsgesetz wird Familien als großes Koalitionsgeschenk verkauft. Doch die geplanten Maßnahmen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Es geht nicht um ein Wollen, sondern um ein Müssen“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh.
Um der Familienrealität gerecht zu werden, muss der Kinderfreibetrag auf die Höhe des Grundfreibetrages angehoben werden. Kinder sind nicht nur „kleine Menschen“, die nur einen Bruchteil der materiellen und finanziellen Bedarfe von Erwachsenen hätten. „Die Gleichstellung des Kinderfreibetrages mit dem Grundfreibetrag wurde Familien bereits mehrfach zugesagt, zuletzt unmittelbar vor den Bundestagswahlen 2017 von der damaligen und jetzigen Bundeskanzlerin“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Die Bundesregierung sollte zu ihrem Wort stehen. Jetzt werden Familien abermals enttäuscht!“
Die vollständige Pressemeldung lesen Sie hier.
Weitere Informationen:
Stellungnahme des Deutschen Familienverbandes zum Familienentlastungsgesetz (PDF)
Berechnungen des Deutschen Familienverbandes zur Steuer- und Abgabenbelastung von Familien (Horizontaler Vergleich; PDF)
Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung: www.elternklagen.de (Kampagnen-Webseite)
Dresden, den 24.06.2018
Der Deutsche Familienverband ist vom Bundesfinanzministerium sehr kurzfristig gebeten worden, zum Referentenentwurf für ein Familienentlastungsgesetz Stellung zu nehmen. Der Referentenentwurf sieht die Erhöhung von steuerlichem Kinderfreibetrag und Kindergeld vor, die aber weit hinter dem Notwendigen zurückbleiben. Die Bundesgeschäftsstelle hat auf der Basis der Verbandsbeschlüsse eine kritische Kurzstellungnahme vorgelegt.
Sie finden die Stellungnahme auf www.deutscher-familienverband.de unter dem Reiter Publikationen > Stellungnahmen oder folgen Sie einfach diesem Link, um das PDF downzuloaden.
Dresden, den 10.06.2018
Der DFV Bundesverband gibt monatlich einen Newsletter heraus, der rund um die Themen Eltern, Kinder, Urlaub, Gesundheit, Familienförderung und über die Arbeit des Deutschen Familienverbands informiert.
Anfang Juni beschäftigt sich der Newsletter beispielsweise mit folgenden Themen:
Den vollständigen Newsletter können sie hier nachlesen bzw. als Email abonnieren!
Dresden, den 01.06.2018
Die Vorsitzende des DFV Sachsens, Beatrix Schnoor, äußert sich anläßlich des heutigen Internationalen Kindertages:
"Die Beziehung kommt vor Erziehung! Beziehungen aber brauchen Zeit. Bindung ist Voraussetzung für Bildung! Auch für Herzensbildung. Ohne sie gibt es keinen gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wir fordern darum eine Familienpolitik, die vom Kind her gedacht ist:
- eine ausreichende finanzielle Absicherung für Eltern, die es ihnen ermöglicht, ihr Kind in der dreijährigen Elternzeit selbst zu betreuen
- Fortbildungsangebote, Erleichterung von Teilzeitarbeit und Karriereschutz für Mütter und Väter
- kostenlose Familienbildungsangebote für Austausch und Information und zur Verbesserung der Familienbeziehungen
Jeder Tag ist Kindertag. Mit den Entscheidungen, die wir für ihr Aufwachsen treffen, werden die Weichen für unsere Zukunft gestellt."
Außerdem weisen wir auf die Veröffentlichung des Verbands Familienarbeit e.V. vom 30.Mai 2018 hin, die sie unter diesem Link abrufen können. Sie fordet, optimale Entwicklungsbedingungen für Kinder in den Mittelpunkt zu stellen und nicht die Fremdbetreuung von Kindern unter 3 Jahren per se.
Dresden, den 01.05.2018
Auf der Webseite Familienland Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ist ein Interview zum Thema "Was leisten Familienverbände?" erschienen. Mit von der Partie war auch Sabine Engel, seit 2016 Vorsitzende des Deutschen Familienverbands (DFV) Landesverband Bayern.
Die Interviewpartnerinnen beziehen Stellung zu verschiedenen Fragen, u.a. was Familie so einzigartig und wertvoll macht, sowie welche Rolle sie in der Gesellschaft zukünftig spielen wird. Das Interview zeigt, wie vielfältig diese Organisationen die Familien in Bayern unterstützen. Hier können Sie es in Gänze nachlesen.
Dresden, den 11.04.2018
In der aktuellen Pressemeldung vor der Verkündung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Grundsteuer fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Bildung von Familien-Wohneigentum insgesamt in den Blick zu nehmen: "Während immerzu die Rede von der Grundsteuer ist, hat es bei der familienblinden Grunderwerbsteuer bislang nur zu einem zahmen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag gereicht. Die Länder liefern sich seit Jahren einen Steuererhöhungswettbewerb bei der Grunderwerbsteuer, die zu einer echten Strafsteuer für bauwillige Familien geworden ist. Wie im Wahlkampf versprochen, müssen endlich wieder Familien-Freibeträge in die Grunderwerbsteuer eingeführt werden. Hier darf nicht lange geprüft, sondern muss zügig gehandelt werden, damit Wohneigentum für Familien nicht zum Luxusgut wird“, fordert Zeh.
Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier lesen.
Dresden, den 07.04.2018
Der DFV Bundesverband gibt monatlich einen Newsletter heraus, der rund um die Themen Eltern, Kinder, Urlaub, Gesundheit, Familienförderung und über die Arbeit des Deutschen Familienverbands informiert.
Ende März beschäftigt sich der Newsletter beispielsweise mit folgenden Themen:
Den vollständigen Newsletter können sie hier nachlesen bzw. als Email abonnieren!
Dresden, den 24.03.2018
In einer aktuellen Pressemeldung aktualisiert der Deutsche Familienverband (DFV) in Zusammenarbeit mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) den „horizontalen Vergleich“ zur Einkommenssituation von Familien in 2018. Er geht von einem statistischen Durchschnittsentgelt von 35.000 Euro aus und zeigt, wie viel Geld unterschiedliche Familienkonstellationen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben zur freien Verfügung übrig haben. Durch Klick auf das Bild können Sie eine größere Ansicht öffnen. Über diesen Link gelangen Sie zur vollständigen Publikation mit weiteren Beispielen!
Dresden, den 25.02.2018
Nach langem Ringen haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag für eine weitere große Koalition geeinigt. Aus Familiensicht hat der Deutsche Familienverband (DFV) die wichtigsten familienpolitischen Aussagen in dem 177 Seiten dicken Papier bereits jetzt auf den Prüfstand gestellt.
Das Ergebnis ist ernüchternd. Die Parteien bekennen sich verbal zur Stärkung der Familien, aber konkrete Maßnahmen bleiben weitgehend aus. Bei Kindergeld und Kinderfreibetrag sind nur kleine Schritte geplant, Verbesserungen für Familien werden ans Ende der Legislaturperiode und darüber hinaus verschoben. So sieht kein Aufbruch für Familien aus!
In der Analyse des DFV Bundesverbandes, die sie hier vollständig nachlesen können, betrachtet man detailliert die folgenden Themenkomplexe:
Der DFV hat mit seinem Solidarpakt für Familien ein stimmiges Konzept vorgelegt, der die unterschiedlichen Anforderungen und Notwendigkeiten berücksichtigt und konstruktive Vorschläge macht.
Der Koalitionsvertrag offenbart dagegen zahlreiche Lücken und falsche Schwerpunktsetzungen! In den kommenden Jahren ist viel Nachbesserungsarbeit und politische Einmischung erforderlich, damit es für Familien wirklich mit einem Aufbruch klappt.
Werden Sie hier Mitglied im DFV Sachsen und unterstützen uns dabei!
Dresden, den 10.02.2018
In einer Pressemitteilung beschäftigt sich der DFV mit der Wohnsituation von Familien und der Einigung von Union und SPD auf ein Baukindergeld in den Sondierungsverhandlungen.
„Misslungene Mietpreisregulierungen, familienblinde Grunderwerbsteuern und eine fehlende Wohn-eigentumsförderung sind Ursache dafür, dass sich Familien das Wohnen längst nicht mehr leisten können. Das muss in dieser Deutlichkeit gesagt werden“, so Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Angesichts der enormen Bedeutung des Wohneigentums für das familiengerechte Wohnen und für die Altersvorsorge ist es überaus begrüßenswert, dass sich die Union und SPD auf eine Reihe von Regulierungs- und Fördermaßnahmen geeinigt haben.“
Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier lesen. Weitergehende Informationen enthält das Positionspapier des DFV: Bezahlbares und familiengerechtes Wohnen.
Dresden, den 27.01.2018
In einer Pressemitteilung nimmt der DFV Stellung zum Urteil des Sozialgerichts Freiburg, das in offenem Widerspruch zum Bundessozialgericht steht. Wenn die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung verfassungswidrig ist, dürfte die Entscheidung weitreichende Auswirkungen auch für die private Kranken- und Pflegeversicherung haben. Das Sozialgericht Freiburg legt den Fall nun erneut dem Bundessozialgericht zur Prüfung vor.
Unterstützt vom Deutschen Familienband (DFV) und dem Familienbund der Katholiken (FDK) werden mit der Elternklagen-Kampagne "Wir jammern nicht, wir klagen" seit 2015 von mehr als 2000 Familien unter anderem diese Regelungen bei der Pflegeversicherung mit Klagen vor den Sozialgerichten angegriffen. Sie beanstanden, dass die unterschiedliche Erziehungsleistung bei unterschiedlichen Kinderzahlen nicht differenziert berücksichtigt wird. Dass der Gesetzgeber zudem Eltern erwachsener Kinder und Kinderlose unterschiedlich behandele, folge einer biologistischen Sichtweise, welche jeglichen Bezug zum Familienrecht verloren habe. Im Übrigen wehren sie sich dagegen, auch noch mit identischen Beiträgen wie Kinderlose zum Pflegevorsorgefonds für die sozialen Folgen vor allem kinderloser Lebensentwürfe verantwortlich gemacht zu werden.
Das Sozialgericht Freiburg folgte dieser Auffassung gestern und gab einem Elternpaar mit 4 Kindern aus Waldshut-Tiengen recht. Damit erhält nun das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2001 gegebenenfalls zu präzisieren und durchzusetzen. Da nun auch in der sozialen Pflegversicherung das Kapitaldeckungsverfahren zumindest teilweise zur Anwendung kommt, geraten damit auch die Regelungen bei den Privatkassen in den Fokus verfassungsgerichtlicher Prüfung.
Näheres zur Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen“ unter www.elternklagen.de
Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.
Seit vielen Jahren klagen sich Familien bereits durch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit. Mehrmals standen sie vor dem Bundessozialgericht und forderten Beitragsentlastung in der gesetzlichen Sozialversicherung – und mehrmals wurden ihre Klagen mit fadenscheinigen Argumenten zurückgewiesen.
Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbands, nimmt hier ausführlich zur Freiburger Richtervorlage Stellung und erläutert, warum sie ein wichtiger Etappensieg ist.
Dresden, den 14.01.2018
Der DFV Bundesverband gibt monatlich einen Newsletter heraus, der rund um die Themen Eltern, Kinder, Urlaub, Gesundheit, Familienförderung und über die Arbeit des Deutschen Familienverbands informiert.
Im Januar beschäftigt sich der Newsletter beispielsweise mit folgenden Themen:
Den vollständigen Newsletter können sie hier nachlesen bzw. als Email abonnieren!
Berlin, den 08.01.2018
Der Deutsche Familienverband (DFV) kritisiert scharf die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund Gundula Roßbach, die mit Blick auf die Sondierungsverhandlungen vor einer besseren Mütterrente gewarnt hat.
„Die Mütterrente ist keine milde Gabe. Die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung sollen die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern und damit die eigentliche Zukunftsinvestition in die Stabilität der Rentenversicherung anerkennen. Die Rente hat ohne Kinder keine Zukunft. Wenn Rentenversicherungs-präsidentin Roßbach ausgerechnet die Leistungen der Familien kleinredet, die das ganze Rentensystem überhaupt am Leben halten, dann ist das auf gut Deutsch gesagt ein Stück aus dem rentenpolitischen Tollhaus“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.
Die vollständige Pressemitteilung des DFV können Sie hier nachlesen. Ausgelöst hatte die Debatte ein Interview in der FAZ mit Frau Roßbach, das hier in Auszügen nachlesbar ist.